Manche Überzeugungen halten sich hartnäckig — auch wenn sie rechtlich längst überholt sind. Hier werden verbreitete Irrtümer direkt mit dem konfrontiert, was tatsächlich gilt.
"Ich muss beim Auszug immer renovieren."
Viele Mieter glauben, sie müssten beim Auszug grundsätzlich streichen und renovieren. Das stimmt so nicht. Ob eine Renovierungspflicht besteht, hängt davon ab, ob die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist. Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Standardklauseln für unwirksam erklärt — darunter starre Fristenpläne und Quotenabgeltungsklauseln.
Ob Sie renovieren müssen, hängt von der konkreten Vertragsklausel und dem Zustand der Wohnung bei Einzug ab. Unwirksame Klauseln verpflichten zu nichts.
"Schimmel ist immer Schuld des Mieters."
Dieses Argument hören Mieter oft vom Vermieter. Tatsächlich ist Schimmel in vielen Fällen auf Baumängel zurückzuführen: schlechte Dämmung, Wärmebrücken, undichte Fenster. Die Ursache bestimmt die Verantwortung.
Schimmel durch bauliche Mängel liegt in der Verantwortung des Vermieters. Nur wenn nachweislich falsches Lüften oder Heizen die Ursache ist, kann der Mieter in der Pflicht sein.
"Eine mündliche Kündigung ist gültig."
Manche Mieter kündigen telefonisch oder mündlich beim Vermieter. Das hat keine rechtliche Wirkung. Das Gesetz schreibt die Schriftform vor.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail genügt nicht. Das Schreiben muss dem Vermieter fristgerecht zugehen.
"Der Vermieter darf die Miete jedes Jahr erhöhen."
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Miete regelmäßig anzupassen. Mieterhöhungen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft und zeitlich begrenzt.
Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete die Kappungsgrenze nicht überschreiten. Außerdem ist eine schriftliche Begründung erforderlich.
"Drei Monate Kaution sind immer Pflicht."
Die Kaution ist gesetzlich auf maximal drei Monatsnettomieten begrenzt. Das ist eine Obergrenze, keine Pflichtgröße. Vereinbarungen über mehr als drei Monatsnettomieten sind unwirksam.
Drei Monatsnettomieten sind das gesetzliche Maximum, nicht die Norm. Weniger ist möglich. Mehr ist unzulässig.
"Wenn ich nicht zahle, kann der Vermieter mich sofort rauswerfen."
Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Ein Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig räumen, Schlösser austauschen oder den Strom abschalten. Dafür gibt es das Gerichtsverfahren.
Auch bei Zahlungsverzug muss der Vermieter den Rechtsweg einhalten. Eine Räumung ohne Urteil und Vollstreckung ist illegal.
Diese Seite stellt allgemeine Informationen dar. Jeder Einzelfall kann abweichen. Für konkrete Situationen empfehlen sich Mieterverein oder Rechtsberatung.